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Rechtmäßige ständige Einwohner können einen vorläufigen Nachweis ihres rechtmäßigen ständigen Aufenthaltsstatus per Post erhalten, anstatt physisch eine Außenstelle aufzusuchen, um einen ADIT-Stempel (Alien Documentation, Identification and Telecommunication) (auch als I-551-Stempel bekannt) zu erhalten.
Rechtmäßige ständige Einwohner haben Anspruch auf einen Statusnachweis und können einen vorübergehenden Statusnachweis in Form eines ADIT-Stempels verlangen, wenn:
Wenn rechtmäßige ständige Einwohner das USCIS-Kontaktcenter anrufen, um einen vorübergehenden Statusnachweis anzufordern, überprüft ein Beamter der Einwanderungsbehörde ihre Identität, ihre physische Postanschrift und ob diese Adresse UPS- oder FedEx-Expresspost empfangen kann. Anschließend vereinbaren sie bei Bedarf entweder einen persönlichen Termin mit dem rechtmäßigen Einwohner oder stellen bei der USCIS-Außenstelle einen Antrag auf Ausstellung des ADIT-Stempels. Wenn kein persönlicher Termin erforderlich ist, prüft die USCIS-Außenstelle den Antrag auf vorläufigen Nachweis und sendet dem Antragsteller ein Formular I-94 mit ADIT-Stempel, DHS-Siegel und einem ausgedruckten Foto des rechtmäßigen ständigen Wohnsitzes aus den USCIS-Systemen zu .
USCIS kann einen vorübergehenden Statusnachweis in Form eines ADIT-Stempels ausstellen. USCIS entscheidet, ob der Antragsteller einen ADIT-Stempel erhalten soll, und legt die Gültigkeitsdauer nach eigenem Ermessen auf der Grundlage der Situation des rechtmäßigen ständigen Einwohners fest (nicht länger als ein Jahr, sofern nicht durch Vorschriften oder Richtlinien anders festgelegt).
Einige rechtmäßige Personen mit ständigem Wohnsitz müssen weiterhin persönlich in einer USCIS-Außenstelle erscheinen, um einen vorübergehenden Nachweis ihres Status zu erhalten, einschließlich derjenigen, die einen dringenden Bedarf haben, kein brauchbares Foto in den USCIS-Systemen haben oder deren Adresse oder Identität nicht bestätigt werden kann.
Das neue Verfahren wird es USCIS ermöglichen, zeitnah einen vorübergehenden Nachweis über den Status eines rechtmäßigen ständigen Wohnsitzes auszustellen, ohne dass ein vereinbarter Termin in der Außenstelle erforderlich ist. Dadurch wird die Belastung für unsere Antragsteller verringert und die Verfügbarkeit von Außenstellenressourcen erhöht.